VERKEHRSRECHT

Verkehrsrecht: zuständig RA Hornek


VERKEHRSZIVILRECHT


Unfall – was tun?

Wer ist schuld?

Und vor allem: wer zahlt? Wieviel bekomme ich?


Antworten auf die o.g. Fragen bekommen Sie bei uns.

Es geht für sie natürlich darum, ihre berechtigten Ansprüche umfassend und rasch durchzusetzen. Das ist auch unser Interesse - wir wollen zufriedene Mandanten.

Keine wirkliche Alternative:

Schadenmanagement der Versicherungen? "Management zu ihren Gunsten?


Versicherer versprechen, nach Verkehrsunfällen unproblematisches und schnelles Schadenmanagement zu bieten.

Vorsicht: Oft ziehen Geschädigte, wenn sie sich ausschliesslich in die Hände der Gegenseite begeben, den Kürzeren. Das erste Geld wird bei klarer Haftungslage schnell bezahlt. Und wenn weitergehende Schadenspositionen dann nicht gleich erstattet werden, verzichten viele Geschädigte unwissentlich oder weil ihnen der Aufwand zu groß ist, auf erhebliche Teile ihrer Ansprüche.


Was ihnen zusteht sagen wir ihnen und wie ihr Recht im Streitfalle durchgesetzt wird, wissen wir auch. Was fast vergessen worden wäre, erfahren viele Geschädigte erst, wenn sie dann doch zum Verkehrsanwalt gehen, der die möglichen Schadensposten im Blick hat. Als Verkehrsexperte  weiss er, wo es lang geht.

Sich nicht auf die lange Bank schieben lassen, gleich die richtigen Schritte in die Wege leiten, dafür sind wir da.

Soll ich einen Sachverständigen beauftragen? Wer zahlt diesen?


Auch hier helfen wir, die richtige und wirtschaftlich vernünftige Entscheidung zu treffen.

Welche Ansprüche sie haben, wenn

  • sie nicht unbedingt ein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen sondern
  • der  Nutzungsausfall in Geld entschädigt (Nutzungsausfallersatz) und auf der Grundlage eines Gutachtens abgerechnet werden soll (fiktive Schadensabrechnung)
  • sie den Ersatz für die durch den Unfall bedingte Wertminderung ihres Fahrzeugs haben wollen: wir weisen Ihnen den Weg! Es geht um Ihr Geld.

Das Thema, bei dem es ohne anwaltliche Unterstützung gar nicht geht:


Schmerzensgeld


Wurden sie bei einem Unfall zu allem Überfluss auch noch verletzt?


Richtig weh tut es erst am Tag danach?


Die Frage, in welcher Höhe Schmerzensgeld verlangt werden kann, überfordert die meisten Geschädigten regelmäßig völlig.  Wieviel haben andere für gleichartige Verletzungen erhalten?

Notwendig ist auf jeden Fall eine nachvollziehbare Stellungnahme Ihres Arztes zu den für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevanten Fragen zu Art und Umfang der Verletzungen. Vorab notwendig ist es, dass sie ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Nur dann darf er Arztberichte zu den sie betreffenden medizinischen Sachverhalten nach aussen geben.

Was hier zu veranlassen und worauf zu achten ist, sagen wir ihnen und führen die Korrespondenz mit allen beteiligten Institutionen (Ärztliche Gutachten werden meist von den beteiligten Versicherungen angefordert und bezahlt).

Parallel zum Schmerzensgeld haben sie u.U. auch Ansprüche wegen Verdienstausfalles oder Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens.

Auch verletzungsbedingte vermehrte Bedürfnisse für Hilfsmittel oder gar Umbauten in Haus und Wohnung, um dort wohnen bleiben zu können, wo man sich am wohlsten fühlt, müssen beizeiten in die Regulierung einfliessen.

Dies sind alles schwierige Themen, mit denen auch der bereits unfallerfahrene Normalbürger im Regelfall heillos überfordert ist.

Nicht zuletzt werden wir sie auch darüber aufklären, was sie im Rahmen der Ihnen obliegenden Schadenminderungspflicht selbst beachten müssen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Tun sie dies nicht, laufen sie Gefahr, auf einzelne Schadensposten "sitzen zu bleiben".

Etliche Dinge sind nach einem Verkehrsunfall im Interesse einer beschleunigten Regulierung zu veranlassen, die sie selbst gar nicht vorantreiben können.

Wir veranlassen rasch alles Notwendige und halten, wenn nötig, Rücksprache mit ihnen. Dabei verkürzt die Möglichkeit des Informationsflusses per E-Mail oder Fax die Bearbeitungsdauer erheblich.

Zu Beginn des Mandates können auf diesen Wegen die zunächst wichtigsten Daten in Erfahrung gebracht und ausgetauscht werden, so dass die ersten Schritte ohne unnötige Verzögerungen getan werden.

Auch in der Schadenregulierung in der Regel unverzichtbar: Akteneinsicht


Einsicht in die Unfallakte der Polizei (meist Grundlage für die Beurteilung der Haftungsfrage durch die Versicherung) erhält im Regelfall nur Ihr Rechtsanwalt.

Es bleibt aber nicht aus: trotz aller Bemühungen und klarer Rechtslage werden nicht alle Ansprüche erfüllt.

Ist die letzte der Gegenseite gesetzte Frist verstrichen, hilft nur noch der Weg vor den Kadi. Dann  ist die gerichtliche Geltendmachung durch Einreichung einer Klage beim zuständigen Gericht der nächste und konsequent zu gehende Schritt.

Wer hier sein Recht durchsetzen will, wird über Prozeßchancen und das im Raum stehende Kostenrisiko aufgeklärt.

Gerade im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung können diese erheblich sein: Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenauslagen und natürlich auch die Kosten des Gegenanwaltes können einen erheblichen Umfang annehmen.

Hier hilft natürlich eine gute

Rechtsschutzversicherung:


Sinnvoll ist es gerade im Verkehrsrecht auf jeden Fall, sein Recht mit dem Wissen um eine hinter einem stehende Rechtsschutzversicherung durchsetzen zu können, ohne dass das im Raum stehende Kostenrisiko von vornherein schon ein Hinderungsgrund ist, überhaupt zu versuchen, den eigenen Schaden ersetzt zu erhalten.

Bei bestehender Rechtsschutzversicherung, klären wir auf ihren Wunsch die notwendigen Fragen des Deckungsschutzes für ihr Problem, fordern Gerichtskostenvorschüsse direkt beim Versicherer an, informieren diesen über den Gang des Verfahrens und rechnen nach Abschluss des Verfahrens auch direkt mit dem Versicherer ab.


Immer gilt: Nach einem Unfall sofort zum Anwalt!


Sie sehen: Es ist unverzüglich nach einem Unfall an vieles zu denken.

Deshalb sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse keinesfalls scheuen, sofort nach einem Verkehrsunfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.