Die Bedeutung der   Fachanwaltschaften



RA Hornek: Fachanwalt für Verkehrsrecht


Nachdem RA   Amrehn seit dem Jahre 1998 Fachanwalt für Familienrecht ist, hat im März 2008   die Rechtsanwaltskammer Stuttgart auch RA Hornek die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu   führen.
Voraussetzung hierfür ist jeweils der Nachweis besonders vertiefter Kenntnisse  


- im Verkehrszivilrecht, wenn es um die schadensrechtlichen Folgen nach einem Verkehrsunfall oder etwa Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeuges geht

- im Verkehrsstrafrecht wenn es wegen eines Verkehrsverstoßes darum geht, den Führerschein zu behalten, ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden oder vor Gericht Ihre Interessen als Verteidiger wahrzunehmen.


- im Verkehrsverwaltungsrecht, wenn die Fahrerlaubnisbehörde bereits tätig geworden ist aufgrund deines ihr bekannt gewordenen Sachverhaltes die Fähigkeit zum Führen eines Karftfahrzeuges durch Anordnung einer medizinischen psychologischen Untersuchung (MPU) zu überprüfen.


Wie breit gefächert das Verkehrsrecht angelegt ist, ersehen Sie aus dem nachfolgenden Themenkatalog, der das beinhaltet, was Gegenstand der Fachanwaltsausbildung im Verkehrsrecht ist.


Jeder Fachanwalt muss, will er die  Bezeichnung auf seinem Rechtsgebiet dauerhaft führen, alljährlich   seine Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen der  Rechtsanwaltskammer gegenüber nachweisen. Auf diese  Weise stehen die Fachanwaltsbezeichnungen nicht nur auf dem Papier, sondern  dokumentieren auch profundes und auf dem aktuellen Stand befindliches  Fachwissen, auf das sich unsere Mandanten verlassen können.

Die einzelnen Bausteine des   Lehrgangs zum Erwerb der Qualifikation
„Fachanwalt für Verkehrsrecht“
:

 

Baustein     1:
    Anspruchsgrundlagen und Anspruchsbeschränkungen, Sachschaden, Zivilprozess

Baustein     2:
    Autokauf und Kfz-Leasing; Der Verkehrssachverständige

Baustein     3:
    Personenschaden; Schmerzensgeld Verkehrsmedizin/Toxikologie

Baustein     4:
    Versicherungsrecht

Baustein     5:
    Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnisrecht), Verkehrsstrafrecht;     Strafverfahrensrecht

Baustein     6:
    Ordnungswidrigkeitenrecht